Statut

Inhaltsverzeichnis

1….. DasNetzwerkJungenarbeitMünchen

1.1…… Grundlagen

1.2…… AufgabenundZieledesNetzwerkesJungenarbeitMünchen

2….. AufbaustrukturdesNetzwerkesJungenarbeitMünchen

2.1…… MitgliedschaftimNetzwerkJungenarbeitMünchen

2.2…… GremienstrukturimNetzwerkJungenarbeitMünchen

2.2.2.1          DiegesetztenMitgliederimNetzwerkrat

2.2.2.2          Aufgaben desNetzwerkrats

3….. DieFachgruppen

4….. Der ArbeitskreisJungenarbeit

1.   Das Netzwerk Jungenarbeit München

1.1                Grundlagen

Das „Netzwerk Jungenarbeit München“ ist der Zusammenschluss von in der Jungenarbeit tätigen oder interessierten Männern oder Einrichtungen im Stadtgebiet München. Die Veranstaltungen sind für interessierte Teilnehmer außerhalb Münchens offen.

Die Jungenarbeit im Netzwerk Jungenarbeit München bezieht ihr Selbstverständnis aus der in SGB VIII § 9 formulierten Grundrichtung der Erziehung zu Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen. “Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind (…) 3. die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern.”

Das Netzwerk Jungenarbeit sieht sich den „Leitlinien für die Arbeit mit Jungen und jungen Männern“ verpflichtet, die im Rahmen der Kommunalen Kinder- und Jugendhilfeplanung der Landeshauptstadt München als Leitlinien für die geschlechtsspezifisch differenzierte Kinder- und Jugendhilfe auf Grundlage des § 9 Abs. 3 KJHG im Oktober 2005 verabschiedet wurden.

Ein weiteres Grundverständnis des Netzwerkes Jungenarbeit München ergibt sich aus dem allgemeinen Erziehungsauftrag der Schulen und dem Auftrag zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe (Bekanntmachung des Bayrischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. November 1999).

Das Netzwerk Jungenarbeit München sieht sich dem aktuellen Diskurs der geschlechtsbezogenen Pädagogik und einer bereichsübergreifenden Zusammenarbeit von Sozialarbeit, Erziehung und Bildung verpflichtet.

Die Zusammenarbeit des Netzwerkes Jungenarbeit München mit der Mädchenarbeit, insbesondere dem Münchner Fachforum für Mädchenarbeit, zur Förderung geschlechtsbezogener Pädagogik, ist in allen genannten Grundlagen enthalten und wesentlicher Bestandteil der Arbeit des Netzwerkes.

Bei allen Diskussionen, Planungen und Entscheidungen sieht sich das Netzwerk Jungenarbeit München den genannten Grundlagen verpflichtet.

1.2          Aufgaben und Ziele des Netzwerkes Jungenarbeit München

Auf der Grundlage von Partizipation, Kommunikation und Information sowie Transparenz und Verantwortlichkeit hat das Netzwerk Jungenarbeit München die Aufgabe, die Belange der im Netzwerk organisierten Jungenarbeit in München zu unterstützen.

Dies bedeutet die vorhandene Jungenarbeit in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendarbeit und der Schule zu vernetzen und geschlechtsbezogenes Arbeiten in die Arbeitsfelder zu tragen. In Kooperation mit der Mädchenarbeit werden gemeinsame Aufgaben und Ziele geschlechtsspezifischer Arbeit getragen und weiterentwickelt.

Die Ziele des Netzwerkes Jungenarbeit München umfassen Vernetzung, fachliche Arbeit und Vertretung nach außen.

1..2.1     Vernetzung

  • Austausch vonInformation
  • Gewährleistung vonKommunikation
  • Serviceleistungen für die Jungenarbeit inMünchen
  • Sammeln und Erarbeiten vonWissen
  • Aufspüren von Versorgungslücken undDefiziten
  • Fachliche Arbeit und Qualifikation
  • Führen vonFachdiskussionen
  • Entwicklung von Fachlichkeit undPerspektiven
  • Sicherung der Qualität und Standards derJungenarbeit
  • Entwicklung von modellhaften Angeboten für dieJungenarbeit
  • Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Fachveranstaltungen
  • Vertretung
  • Kontakt zu Gremien
  • Zusammenarbeit im Koop MaJa und mit dem Münchner Fachforum fürMädchenarbeit
  • Fachliche und politische Vertretung der Jungen und Jungenarbeit und entsprechendeEinflussnahme
  • Lobbyarbeit und politische Vertretung von Anliegen und Bedarfen derJungenarbeit
  • Überregionale Vertretung und Vernetzung derJungenarbeit

Die operationalisierten Ziele, die in den Leitlinien für die Arbeit mit Jungen und jungen Männern erarbeitet wurden, gelten entsprechend.

2.   Aufbaustruktur des Netzwerkes Jungenarbeit München

Strukturelemente im Netzwerk Jungenarbeit sind die Mitglieder, das Netzwerkplenum, der Netzwerkrat, und die drei Sprecher. Für die operative Arbeit sind Fachgruppen und der Arbeitskreis Jungenarbeit eingesetzt.

2.1        Mitgliedschaft im Netzwerk Jungenarbeit München

Das Netzwerk Jungenarbeit München ist in seinem Selbstverständnis ein Netzwerk von Männern, die im Bereich der geschlechtsbezogenen Jungenarbeit tätig sind oder sich hierfür interessieren. Mitglieder im Netzwerk Jungenarbeit sind Männer die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und den Hilfen zur Erziehung, in Schulen oder in anderen pädagogischen Arbeitsfeldern Jungenarbeit umsetzen oder sich mit den Zielen der Jungenarbeit in München identifizieren, die in den „Leitlinien für die Arbeit mit Jungen und jungen Männern“ des Stadtjugendamtes grundgelegt sind.

Mitglieder im Netzwerk sind Vertreter oder Delegierte von Einrichtungen bzw. Organisation oder sie sind Einzelpersonen, die keinen institutionellen Auftrag haben. Mitglieder erklären schriftlich ihre Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt. Der Netzwerkrat stimmt der Mitgliedschaft zu und kann eine Mitgliedschaft ggf. ablehnen. Der Netzwerkrat kann Mitglieder aus dem Netzwerk ausschließen. Für Ablehnung oder Ausschluss ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Netzwerkratsmitglieder nötig.

2.2        Gremienstruktur im Netzwerk Jungenarbeit München

Das Netzwerk Jungenarbeit München ist untergliedert in das Netzwerkplenum, den Netzwerkrat und die Sprecher. Letztere handeln im Auftrag des Netzwerkrates geschäftsführend.

  • DasNetzwerkplenum

Das Netzwerkplenum ist das zentrale Entscheidungsorgan des Netzwerkes Jungenarbeit München. Es bietet ein Forum für Informationsaustausch und Planung sowie Struktur- und Strategiediskussionen und bietet den Rahmen für differenzierte Fachdiskussionen und Qualifizierung.

Es wählt bis zu sieben Mitglieder in den Netzwerkrat. Es beauftragt, kontrolliert und unterstützt die Arbeit des Netzwerkrates und ist Entscheidungsgremium bei Grundsatzfragen oder Satzungsfragen. Für Entscheidungen im Netzwerkplenum genügt die einfache Mehrheit. Im Netzwerkplenum kann ein konstruktives Misstrauensvotum über die gewählten Vertreter im Netzwerkrat durchgeführt werden. Das Netzwerkplenum des Netzwerkes Jungenarbeit München wird zweimal im Jahr vom Netzwerkrat einberufen. Bei Bedarf können weitere außerordentliche Treffen des Plenums stattfinden. Teilnehmen können im Netzwerkplenum alle an der Vernetzung von Jungenarbeit interessierten männlichen Fachleute. Das Netzwerkplenum versteht sich als Gremium männlicher Fachleute der Jungenarbeit. Frauen können auf Einladung teilnehmen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Netzwerkes Jungenarbeit.

  • DerNetzwerkrat

Der Netzwerkrat ist das geschäftsführende und operative Gremium des Netzwerkes Jungenarbeit München. Der Netzwerkrat tagt mindestens achtmal jährlich Er ist verantwortlich für die Erreichung der Ziele und für die Umsetzung der Aufgaben der Jungenarbeit im Rahmen des Netzwerkes und kooperiert mit den zuständigen öffentlichen Einrichtungen. Er legt seine Tätigkeit im Rahmen des Plenums offen. Für die Bewältigung der Aufgaben ist der Netzwerkrat auf die Unterstützung aller Mitglieder des Netzwerkes angewiesen.

Der Netzwerkrat konstituiert sich aus den sieben Vertretern, die im Netzwerkplenum gewählten werden und den fünf gesetzten Mitgliedern. Die gesetzten Mitglieder sind im Statut festgelegt und können im Netzwerkplenum durch eine Änderung des Statuts mit einfacher Mehrheit neu benannt werden. Die Abstimmungsfähigkeit und Bevollmächtigung regelt eine Geschäftsordnung.

Die Amtszeit bzw. Wahlperiode beträgt zwei Jahre.

2.2.2.1  Die gesetzten Mitglieder im Netzwerkrat

  • Der Beauftragte für die Belange von Jungen und Jungen Männern im StadtjugendamtMünchen
  • Der Genderbeauftragte des Pädagogischen Instituts der LandeshauptstadtMünchen
  • Der Vertreter der Fachstelle Jungenarbeit des KreisjugendringesMünchen-Stadt
  • Der Vertreter von goja – Fachstelle für genderorientierteJungenarbeit
  • Der Koordinator des ArbeitskreisesJungenarbeit

2.2.2.2  Aufgaben des Netzwerkrats

  • Die Ziele des Netzwerkes Jungenarbeit Münchenvorantreiben
  • Vertretung des Netzwerkes nach außen und politische Einflussnahmegewährleisten
  • Langfristige Perspektiven für die Jungenarbeit in Münchenentwerfen
  • Information und Kommunikation sowie Transparenz und Verantwortlichkeit im Netzwerksichern
  • Serviceangebote im Netzwerksicherstellen
  • Projektgruppen koordinieren, Ergebnissesichern
  • Ansprechpartner für alle Belange der Jungenarbeit in Münchensein
  • Entsendet einen Vertreter in dieDacharge
  • Entsendet regelhaft und verbindlich Vertreter in den ArbeitskreisKoopMaJa und zu weiteren relevanten Kooperationspartnern.

Die drei Sprecher des Netzwerkes Jungenarbeit

Die drei Sprecher des Netzwerkes Jungenarbeit sind im Auftrag des Netzwerkrates für die Geschäftsführung und die Koordination des Netzwerkrates verantwortlich. Sie nehmen Vertretungsaufgaben für das Netzwerk Jungenarbeit wahr. Sprecher kann jedes Mitglied des Netzwerkrates sein. Die drei Sprecher bewerben sich für dieses Amt im Netzwerkrat und werden mit einfacher Mehrheit in geheimer Wahl gewählt. Die Sprecher können im Netzwerk Jungenarbeit weitere Funktion ausüben.

Die Amtszeit der Sprecher ist an die Amtszeit des jeweiligen Netzwerkrates gekoppelt und endet mit der Neuwahl bzw. Annahme der Wahl und Aufnahme der Tätigkeit durch die jeweiligen Nachfolger. Mehrere Amtsperioden sind möglich.

Abwahl von Mitgliedern im Netzwerkrat und der Sprecher durch Konstruktives Misstrauensvotum

Die gewählten Mitglieder im Netzwerkrat können durch das Netzwerkplenum einzeln durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgewählt werden. Dies ist mit Dreiviertelmehrheit möglich. Die Abwahl wird erst dadurch gültig, wenn durch einfache Mehrheit ein Ersatzkandidat gewählt ist.

Die Sprecher können im Netzwerkrat einzeln durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgewählt werden. Dies ist mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder möglich. Die Abwahl wird erst dadurch gültig, wenn durch einfache Mehrheit ein Ersatzkandidat gewählt ist. In gewichtigen Fällen kann der Netzwerkrat mit einfacher Mehrheit eine Suspendierung vom Amt aussprechen.

Jedes Mitglied des Netzwerkes Jungenarbeit kann unter Beibringung der schriftlichen Zustimmung zehn weiterer Mitglieder zu einer außerordentlichen (Wahl-)Veranstaltung laden, zu der alle Mitglieder einzuladen sind.

3.    Die Fachgruppen

Die Fachgruppen im Netzwerk Jungenarbeit München werden je nach Bedarf für die Bearbeitung von Themen, Konzeptarbeit, Modellprojekten oder Sicherstellung von Servicefunktionen des Netzwerkes durch Initiative von Netzwerkmitgliedern oder des Netzwerkrates ins Leben gerufen. Sie stehen nach Vereinbarung allen interessierten Männern (und ggf. Frauen) offen. Sie können im Rahmen eines Plenums oder einer aktuellen Fachdiskussion entstehen und werden vom Netzwerk Jungenarbeit München unterstützt. Ergebnisse aus den Fachgruppen fließen in das Netzwerk ein und werden an den Netzwerkrat rückgekoppelt. Sie werden unter der Perspektive zeitlicher Begrenzung sowie ziel- und ergebnisorientierten Arbeitens ins Leben gerufen. Die Fachgruppen tragen dafür Sorge, dass die Arbeit im Netzwerkrat und dem Netzwerkplenum rückgekoppelt ist.

4.   Der Arbeitskreis Jungenarbeit

Der Arbeitskreis Jungenarbeit bietet Interessierten und Mitgliedern des Netzwerks Jungenarbeit eine regelmäßige Qualifizierungs- und Vernetzungsstruktur. Hier bietet das Netzwerk Jungenarbeit Fachleuten die Möglichkeit sich zu Belangen von Jungenarbeit auszutauschen, die Praxis zu reflektieren und neue Impulse für die Arbeit zu erhalten. Die Umsetzung und Moderation des AK Jungenarbeit wird durch den Netzwerkrat an eine geeignete Einrichtung oder Person übertragen. Der AK Jungenarbeit findet in der Regel sechs Mal jährlich statt.

Verabschiedet im ersten Entwurf beim Netzwerkplenum am 12. Juni 2014
Verabschiedet in der ersten Endfassung am 29.Januar 2016
Verabschiedet in der zweiten Fassung am 23.06.2017

Verabschiedet in dieser veränderten Fassung beim Netzwerkplenum am 7. Dezember 2018

Statuten des Netzwerkes zum Download